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Erste Erfahrungen mit der LKW-Maut
Gut einen Monat nach Einführung der LKW-Maut ist es mehr als an der an der Zeit für ein erstes Fazit:
Entgegen den allgemeinen Befürchtungen im Vorfeld ist die Einführung der LKW-Maut nach allem was man hört und liest recht reibungslos vonstatten gegangen. Nach Auskunft des Bundesamtes für Güterkraftverkehrs gab es in den ersten drei Wochen des Mautbetriebs bei 500.000 kontrollierten LKW lediglich 17.000 Beanstandungen, was einer Quote von 3,4 Prozent entspricht. Insbesondere die in den Wochen und Monaten vor der Mauteinführung immer wieder geäußerte Sorge, gerade ausländische Transportunternehmer seien schlecht auf die Mauteinführung vorbereitet bzw. versuchten sie durch mangelnde Vorbereitungsmaßnahmen bewusst zu torpedieren, haben sich nicht bestätigt.
Derzeit sollen insgesamt 340.000 LKW über Onboard Units zur Mauterfassung verfügen. Diese Anzahl erscheint auf den ersten Blick für eine komplikationsfreie Mauterfassung zwar viel zu gering zu sein. Offenkundig deckt sie den Bedarf aber in wesentlich stärkerem Maße ab, als vorher angenommen. Gleichwohl hat die Mauteinführung auch einige Probleme mit sich gebracht, die ich hier in aller Kürze einmal ansprechen möchte:
Für allgemeine Verärgerung hat insbesondere die Zusendung geänderter AGB durch den Mautbetreiber Toll Collect an sämtliche registrierte Nutzer pünktlich zum Mautbeginn am 01.01.2005 gesorgt. In diesen AGB wird die Frist, binnen derer die Nutzer Einwendungen gegen Mautaufstellungen, Rechnungen und Einzelfahrtnachweise erheben können, auf zwei Monate festgelegt. Zudem haftet Toll Collect nach den AGB nur für Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 12.500,- Euro je Nutzer und bis zu einer Gesamthöhe von 1 Million Euro je schadenverursachendem Ereignis. Diese Haftungsregelung gilt selbst bei grober Fahrlässigkeit. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass eine ganze Anzahl registrierter Nutzer die geänderten AGB nicht akzeptiert und schriftlich ihren Widerspruch gegen diese erklärt haben. Hierauf hat Toll Collect mit dem Ausschluss der unliebsam gewordenen Nutzer aus dem Mauterfassungssystem reagiert. Zudem fordert Toll Collect von Nutzern, die den AGB förmlich widersprochen haben, die Rückgabe der bereits eingebauten Onboard Units. Gegen dieses Vorgehen von Toll Collect hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mittlerweile bereits Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Zudem hält er die durch die Änderungen eingeführten Haftungsbeschränkungen für unzulässig.
Um es vorsichtig auszudrücken: Aus meiner Sicht hat Toll Collect hier bewusst seine de facto Monopolstellung dazu ausgenutzt, den Nutzern einseitig ungünstigere Vertragsbedingungen zu diktieren. Insbesondere das rigorose Vorgehen gegenüber denjenigen Nutzern, die förmlich ihren Widerspruch erklärt haben, hinterlässt dabei einen ausgesprochen schalen Beigeschmack. Ob die von Toll Collect hierdurch geschaffenen Fakten rechtlich Bestand haben werden, ist mehr als zu bezweifeln.
Verschiedentlich hört man auch, dass die Bearbeitung von Registrierungsantragen bei Toll Collect mitunter geraume Zeit in Anspruch nehme. So wird beispielsweise in der VerkehrsRundschau vom 21.01.2005 der Fall eines Transporteurs geschildert, der bereits am 20.11.2004 einen Antrag auf Registrierung bei Toll Collect gestellt hat, aber bis zum 21.01.2005 noch keine Rückmeldung erhalten hat.
Ein weiteres Problem soll darin bestehen, dass Toll Collect Onboard Units derjenigen Transportunternehmer abschaltet, die es versäumt haben, rechtzeitig ihr Guthabenkonto aufzufüllen oder eine Kreditkarte zur Zahlungsabwicklung anzugeben. Die Einrichtung und Einzahlung auf ein Guthabenkonto hat Toll Collect all denjenigen Unternehmen auferlegt, die Onboard Units nutzen möchten und deren Bonitätsprüfung negativ ausgefallen ist. Den betroffenen Unternehmern bleibt somit nichts anderes übrig als ihre Touren über Maut-Terminals oder das Internet vorzubuchen.
Da die offiziellen Mauttabellen der Bundesanstalt für Straßenwesen nicht immer korrekt sein und insbesondere bei Strecken in Ballungsgebieten Fehler aufweisen sollen, rät Heise in einer Meldung vom 10.12.2004 jedem Transportunternehmer ausdrücklich dazu, die inhaltliche Richtigkeit der von Toll Collect erstellten Abrechnungen durch eigens hierzu entwickelte Software zu überprüfen. Zu diesem Zweck besonders geeignet seien u.a. die Programme map&guide toll control der Firma Map&Guide und das Programm MautControl der Firma COS sein.
Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der gemachten Angaben wird ausdrücklich nicht übernommen
RA Christoph Huylmans
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