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Änderung des Fahrpersonalgesetzes – Stand des Gesetzgebungsverfahrens
In seiner Sitzung am 08.06.2007 hat der Bundesrat in Bezug auf das am 18.05.2007 durch den Deutschen Bundestag beschlossene „Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes“ beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit steht zu erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren in Kürze abgeschlossen sein wird, so dass das Änderungsgesetz voraussichtlich noch innerhalb des laufenden Monats, spätestens aber Anfang Juli, in Kraft treten können wird. Durch das Änderungsgesetz wird u.a. die seit Inkrafttreten der EG-Verordnung Nr. 561/2006 am 11.04.2007 bestehende Gesetzeslücke geschlossen, die dazu geführt hat, dass Lastwagenfahrer und Transportunternehmer seit besagtem Datum für Verstöße gegen die gesetzlich normierten Lenk- und Ruhezeiten nicht mit einem Bußgeld belegt werden können. In diesem Sinne hatte jedenfalls das Amtsgericht Itzehoe und ihm folgend eine ganze Reihe weiterer Instanzgerichte entschieden. Die Neuregelung ändert nach Rechtsauffassung des Unterzeichners nichts daran, dass Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die zeitlich vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begangen wurden, bußgeldrechtlich nicht geahndet werden können. Dies gilt zum einen für Verstöße, die im Zeitraum zwischen dem 11.04.2007 und dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begangen wurden, zum anderen aber auch für Verstöße, die zwar zeitlich vor dem 11.04.2007 lagen, bei denen das Bußgeldverfahren aber am 11.04.2007 noch nicht abgeschlossen war.
RA Christoph Huylmans
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